Am Anfang ist der Impfpass

  • ePA2021 – Am Anfang ist der Impfpass

Eine einfache Aufgabe ist es nicht, die sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf eigenen Wunsch hat übertragen lassen: Die Erarbeitung der Spezifikationen für die Inhalte der elektronischen Patientenakte (ePA) ist nicht nur extrem umfangreich, sie ist auch mit unzähligen Partikularinteressen verbunden. Und mit zeitlichem Druck.

Bahn frei für die elektronische Patientenakte

Schafft es die KBV nicht, bis zum Stichtag 1. Januar 2021 das Fundament für die ersten Akteninhalte zu schaffen, muss sie den Staffelstab an die Deutsche Krankenhausgesellschaft übergeben. Dass es nicht so weit kommt, dafür ist auch Dr. Bernhard Tenckhoff, fachlicher Projektleiter Medizinische Informationsobjekte bei der KBV, verantwortlich. Im Interview mit VIEW erzählt er, wie die KBV die richtigen Spezifikationen finden will, welche Dokumente zuerst angepackt werden und wie es gelingen kann, es möglichst vielen Akteuren recht zu machen.

Was genau umfasst das Aufgabengebiet der KBV, das ihr übertragen wurde?

In § 291b des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSGV) hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die KBV im Benehmen mit einer ganzen Reihe von Organisationen die semantische und syntaktische Interoperabilität der Patientenakteninhalte definieren soll. Ab dem Stichtag im Mai hatten wir vier Wochen Zeit, um eine sogenannte Verfahrensordnung zu erarbeiten, und weitere vier Wochen, um uns darüber mit den im Gesetzestext genannten Institutionen abzustimmen. Diese Verfahrensordnung bezieht sich auf das Benehmensherstellungsverfahren für Vorschläge und Definitionen, die nach einem offenen Kommentierungsverfahren festgelegt und veröffentlicht werden. Übrigens ist die Verfahrensordnung für jedermann auf unserer Website einsehbar. In ihr sind über 20 Institutionen gelistet, mit denen wir das Benehmen für die sogenannten Medizinischen Informationsobjekte (MIO) herstellen. Unter MIO verstehen wir die einzelnen medizinischen Dokumente, die in die Akte einfließen sollen, zum Beispiel den Impfpass.

Welche Institutionen sind das, mit denen Sie sprechen und sich abstimmen?

Vom Gesetzgeber vorgegeben sind zum Beispiel die DKG, die gematik und ihre Gesellschafter, Industrie-, Pflege- und Forschungsverbände und Fachverbände. Wir möchten aber tatsächlich mehr Mitsprache und Transparenz ermöglichen, als der Gesetzgeber vorgibt. Darum haben wir das Papier „Grundlagen guter Zusammenarbeit“ entwickelt. Darin steht, wie wir den Entwicklungsprozess so gestalten können, dass eine größtmögliche Beteiligung der verschiedenen Stakeholder stattfindet. Außerdem möchten wir schon vor dem öffentlichen Kommentierungsverfahren Experten aus den Berufs- und Fachverbänden an Bord holen, um ihr Know-how von Beginn an in die Entwicklung der MIO einfließen zu lassen. Unsere Definitionshoheit gilt ja nicht nur für den ambulanten, sondern auch für den stationären Bereich, die Reha, die Pflege, die Rettungsdienste, die Apotheken – einfach für alle gesundheitlichen Versorgungsgebiete. Es wäre sehr vermessen zu denken, dass wir für all diese Bereiche die MIO in Eigenregie entwickeln können.

Wie ist Ihre Herangehensweise bei der Ermittlung der Spezifikationen? Wo fangen Sie an – und wie?

Der Gesetzgeber hat im ersten Entwurf für das Digitale Versorgungsgesetz (DVG) bereits durchblicken lassen, welche Dokumente er als Erstes bearbeitet wissen möchte. Dabei handelt es sich um die Dokumente, die schon im Koalitionsvertrag festgelegt wurden: Impfpass, zahnärztliches Bonusheft, Mutterpass und U-Untersuchungsheft. Außerdem werden zum Stichtag am 1. Januar 2021 der elektronische Medikationsplan, der Notfalldatensatz und der Arztbrief, sofern er elektronisch erzeugt wird, Bestandteil der Akte sein. Mit den Dokumenten aus dem ersten DVG-Entwurf beschäftigen wir uns im Moment. Wir recherchieren, was es zu diesen Dokumenten innerhalb Deutschlands, aber auch international schon an elektronischen Umsetzungen gibt, welche Standards und Nomenklaturen verwendet werden.

Dr. Bernhard Tenckhoff – Fachlicher Projektleiter Medizinische Informationsobjekte bei der KBV
Am Anfang ist der Impfpass – Bahn frei für die elektronische Patientenakte

Dr. Bernhard Tenckhoff

Fachlicher Projektleiter Medizinische Informationsobjekte bei der KBV

Wir haben außerdem ein paar Grundsatzentscheidungen getroffen, die sich zum Beispiel auf die Umsetzung der MIO in einer speziellen, aus unserer Sicht sinnvollen Form des FHIR-Formats beziehen. Ganz aktuell sind wir dabei, die Dokumente hinsichtlich ihrer medizinischen Inhalte zu analysieren, sie mit den jeweiligen FHIR-Ressourcen zu verknüpfen und – soweit notwendig und sinnvoll – zusätzlich semantische Annotationen aus zum Beispiel den ICD- oder OPS-Kodierungen anzufügen.

Es gibt Lösungen, die bereits deutlich weiter sind und wesentlich mehr Daten in einer Akte zusammenfassen. Schauen Sie auch auf bestehende Lösungen und darauf, ob Sie etwas übernehmen können?

Wir sind in einem engen Austausch unter anderem mit der Medizininformatik-Initiative, die auch Kerndatensätze entwickelt. Wir sind in intensiven Gesprächen mit HL7 Deutschland, um bestehende Standards zu berücksichtigen. Unsere Aufgabe ist, ein System aufzubauen, das langfristig und nachhaltig pflegbar ist. Wir wollen eine Bibliothek mit Medizinischen Informationsobjekten aufbauen, mit wiederverwendbaren Elementen und Daten. Ein solcher Ansatz wurde in der Vergangenheit nur an wenigen Stellen verfolgt. Die meisten Anbieter haben Use-Case-getriebene Lösungen entwickelt, die die Wiederverwendbarkeit von Daten nicht prioritär berücksichtigen. Insofern unterscheidet sich unser Ansatz von bestehenden Lösungen. Wir glauben aber, dass es für die Hersteller, die schon viel entwickelt haben, durchaus machbar und möglich ist, ihre Strukturen ohne großen Aufwand an unsere anzupassen

Ehrlich gesagt, klingt es etwas ernüchternd, dass zunächst lediglich sieben Dokumente Einzug in die Akte halten.

Es klingt nach wenig, aber allein der Mutterpass ist ein extrem komplexes Dokument. Da geht es um Laborwerte, um Blutgruppenbestimmung, um Anamnese, um technische Untersuchungen wie Ultraschall. Es gibt Wachstumskurven, körperliche Untersuchungen, Epikrisen und vieles mehr. Außerdem sind sektorenübergreifend viele Menschen beteiligt – vom ambulanten Gynäkologen über die Hebamme bis zum stationären Gynäkologen und Kinderarzt. Wir sind sehr gespannt, wie das mit der aktuellen Spezifikation der gematik für die Akte alles abgebildet werden kann. Auch das U-Untersuchungsheft ist nicht trivial. Es umfasst 72 Seiten und muss 15 Jahre verfügbar sein. Natürlich wissen wir, dass es für eine Vielzahl von Patienten spannender wäre, Daten wie EKGs oder Medikationsverordnungen in ihrer Akte zu haben. Diese Sachen werden wir im ersten Schritt bis 2021 aber nicht abgearbeitet haben. Wir gehen das der Reihe nach und schrittweise an – auch mithilfe von externen Partnern. Dazu werden wir voraussichtlich Beschreibungen bereitstellen, wie die einzelnen Inhalte zu bearbeiten sind. Es werden also Ressourcen außerhalb der KBV genutzt, um ein ausgeglichenes und breites Feld an MIO in die Praxis zu bringen.

Werden die Daten strukturiert abgelegt?

Unsere Vorstellung ist, dass wir zunächst einmal dokumentenorientiert beginnen. Aber, und das versuchen wir mit dem Begriff "medizinische Informationsobjekte" auch zum Ausdruck zu bringen, wir sehen darunter durchaus eine Strukturierung. Die ist teilweise recht einfach umzusetzen, aber es gibt eben Befundbereiche mit Freitext. Das werden wir im ersten Schritt auch nicht ändern können und wollen. Wir müssen auch schauen, wie wir mit Bildern umgehen. Die ePA hat Container für Bilder, aber ob und wie die verknüpft werden können, müssen wir noch eruieren. Das sind alles Punkte, die wir aktuell mit der gematik sehr intensiv diskutieren.

Wie können sich Krankenhäuser auf die Einführung der ePA einstellen?

Zunächst müssen wir die Definitionen erarbeiten, dann wird die gematik noch technische Spezifikationen festlegen und erst dann lohnt es sich, mit der Entwicklung der Softwarelösungen in den Krankenhäusern zu beginnen.

Der IT-Leiter im Krankenhaus kann im Moment also nur Däumchen drehen?

Sie oder er ist herzlich eingeladen, sich am öffentlichen Kommentierungsverfahren zu beteiligen. Denn natürlich möchten wir auch aus dem Krankenhausbereich die kniffligen Konstellationen mit in die Entwicklung der MIO aufnehmen. Als Erstes werden voraussichtlich in der ersten Hälfte 2020 der Impfpass und das zahnärztliche Bonusheft zur Kommentierung bereitgestellt.

Hat es Sie eigentlich selbst überrascht, dass die KBV auserkoren wurde, die Spezifikationen für die ePA festzulegen?

Sagen wir so: Die KBV als Vertreter derjenigen, die im Gesundheitswesen die meisten Informationen produzieren – nämlich etwa 700 Millionen Behandlungsfälle jährlich im Vergleich zu 20 Millionen im stationären Bereich –, hat den Wunsch geäußert, wesentlich an der Definition mitwirken zu können. Was aus meiner Sicht auch nicht ganz unklug ist.

Was wünschen Sie sich von der gematik beziehungsweise vom Gesetzgeber künftig?

Wir würden uns wünschen, in Zukunft ein Mitspracherecht darüber zu haben, welche Dokumente wann in die Akte kommen. Einfach, damit wir die Dinge sinnvoll aufeinander aufbauen können und Stück für Stück höhere Komplexitätsgrade zu erreichen. Für uns wäre es auch einfacher, wenn wir mit weiter verbreiteten Dokumenten, zum Beispiel Laborbefunden, beginnen würden. Das würde in der Versorgung einen deutlich größeren Effekt erzielen. Aber der Gesetzgeber hat sich im TSGV, wie bereits beschrieben, festgelegt und wir werden alle Hebel in Bewegung setzen, um diese Anforderungen zu erfüllen.

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