Schenkt uns mehr Vertrauen!

  • ePA2021 aus Sicht der Industrie

Dass die elektronische Patientenakte (ePA) Gestalt annimmt und zeitnah eingeführt werden soll, freut auch die Industrie. Nicht nur die Unternehmen, die mit ihren Aktenlösungen schon heute auf dem Markt sind, sondern auch Anbieter von Krankenhaus- und Praxissoftware als Datenzulieferer erhoffen sich in puncto Standards endlich Klarheit. Ob diese Hoffnungen erfüllt werden, bleibt abzuwarten.

Die ePA aus Industriesicht

„Die Einführung der elektronischen Patientenakte bietet zahlreiche Chancen. Zuvorderst für den Patienten, dessen Souveränität durch die Datenhoheit, die er durch die Akte erhält, gestärkt werden kann. Aber auch in Sachen Interoperabilität. Unsere Mitgliedsunternehmen erwarten, dass die Bündelung der Informationen innerhalb der ePA einheitliche Standards hervorbringt, die den Informationsaustausch zwischen Systemen untereinander und mit den Akten künftig vereinfachen“, erklärt Sebastian Zilch, Geschäftsführer des Bundesverbands Gesundheits-IT (bvitg).

Einen ersten Dämpfer erhielten diese Hoffnungen bereits. Denn die Festlegung der bisherigen Spezifikationen erfolgte isoliert von den bisher am Markt verfügbaren, standardbasierten Lösungen. „Das führte leider dazu, dass wichtige Standards aus den IHE-Profilen oder der HL7-Welt, die sich in Gesundheitsakten bereits bewährt haben, nicht berücksichtigt wurden. Oder aber derart abgewandelt wurden, dass bisherige Anbieter die Technologie ihrer Akten noch einmal grundlegend anpassen müssen. Hier hätten wir uns einen marktoffeneren Ansatz gewünscht“, so Sebastian Zilch.

Sebastian Zilch – Geschäftsführer des Bundesverbands Gesundheits-IT (bvitg)
"Schenkt uns mehr Vertrauen! Schließlich versammelt sich in unseren Reihen das geballte Wissen der Unternehmen, die bereits erfolgreiche Akten betreiben.“

Sebastian Zilch

Geschäftsführer des Bundesverbands Gesundheits-IT (bvitg)

Innerhalb des bvitg arbeitet man jedenfalls kontinuierlich daran, standardbasierte Aktenschnittstellen zu definieren – und zu kommunizieren. Der Geschäftsführer des Industrieverbands appelliert darum an die gematik, „dem bvitg ein Stück weit mehr Vertrauen zu schenken. Schließlich versammelt sich in unseren Reihen das geballte Wissen der Unternehmen, die bereits erfolgreiche Akten betreiben.“ Und tatsächlich hat die gematik erst kürzlich das Signal gesendet, bei der Entwicklung künftiger Spezifikationen das Augenmerk stärker auf die praktischen Anforderungen zu legen, also in den Dialog mit Praxen, Krankenhäusern und eben auch den Verbänden zu treten.

Anbieter arbeiten auf Hochtouren

Ob und welche Vorschläge des bvitg übernommen werden, kann heute niemand voraussagen. Zeit, mit der aktuellen Situation zu hadern, bleibt den Anbietern von Aktenlösungen und denjenigen, die mit diesen kommunizieren wollen, aber nicht. Wer die bisherigen Spezifikationen bis zum Stichtag 31. Dezember 2020 bereitstellen möchte, muss sich jetzt auf die Hinterbeine stellen und mit der Umsetzung beginnen. Sebastian Zilch: „Unsere Mitgliedsunternehmen setzen sich intensiv mit der Umsetzung des nicht eben trivialen Anforderungskatalogs auseinander. Innerhalb dieses Prozesses kommt natürlich immer wieder und sehr konkret die Frage auf, wie mit und zwischen den Akten kommuniziert werden soll. Auch hierfür wollen wir als Industrievertretung Angebote erarbeiten.“ 

Trotz des straffen Zeitplans – schließlich müssen die erarbeiteten Lösungen auch noch in der Praxis implementiert werden – ist man innerhalb des bvitg überzeugt, rechtzeitig stabile und gut funktionierende Systeme anbieten zu können. Spannend bleibt für Sebastian Zilch allerdings die Frage, wie sich die aktuelle Landschaft an Aktenangeboten verändern wird: „Wie die bisherigen Lösungen, also zum Beispiel die der Krankenkassen, in die ePA integriert werden können, das wird noch ein spannendes Thema. Ebenfalls bleibt interessant, welche Rolle elektronische Fallakten bundesweit künftig spielen werden.“

Die Stimmung ist gespannt abwartend

Gleiches gilt für das Stichwort "Strukturierung". Auch hier warten die Industrieunternehmen gespannt ab, ob die semantischen Spezifikationen, also die Grundlagen zur strukturierten Ablage der Patientendaten, geschaffen und somit Ordner- und/oder Fallstrukturen ermöglicht werden. Für ebendiese Spezifikationen hat sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Zuständigkeit erarbeitet – aus Sicht des bvitg keine optimale Wahl: „Wir glauben, dass die Entscheidungskompetenz bei der KBV mit dem erlebten kulturellen Selbstverständnis verhindert, dass am Ende gemeinsame Lösungen erarbeitet werden. Die KBV hat eine enorme Verantwortung zu tragen und ich bin gespannt, ob diese Verantwortung am Ende einen Kulturwandel fördert, der dann zu einer engeren Zusammenarbeit – auch mit der Industrie – und transparenteren Prozessen führt. Nur dann kann die ePA zur besseren Versorgung von Patientinnen und Patienten beitragen.“

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