Konsensuskonferenz endlich online

  • JiveX Online Konsensus

Für Radiologinnen und Radiologen, die im Rahmen des nationalen Mammographie-Screenings tätig sind, gab es in diesem Sommer eine gute Nachricht: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat sich dazu entschieden, grünes Licht für Online-Konsensuskonferenzen zu geben. Seit dem 1. Juni 2020 können sich die Befunder für die vorgeschriebene Falldiskussion nun im virtuellen Raum treffen. Natürlich unter strengen apparativen und organisatorischen Auflagen, dafür aber mit mehr Flexibilität im Arbeitsalltag. Der im Mammographie-Screening bewährte JiveX Mammo Report Manager wird aktuell für die Nutzung zur Online-Konsensuskonferenz erweitert. 

Das Ziel der Entwickler ist es, mit Hilfe des JiveX Mammo Report Managers den Prozess der Konsensuskonferenz so abzubilden, dass er der gewohnten Arbeitsweise einer Konsensuskonferenz entspricht und gleichzeitig die Vorgaben der KBV erfüllt. Dafür wird der Arbeitsablauf der Online-Konsensuskonferenz durch den JiveX Mammo Report Manager unterstützt. Die Bilddiagnostik wird wie gewohnt mit der bewährten JiveX-Bildbetrachtung auf vorhandenen Befundungsmonitoren durchgeführt. 

Bildschirmübertragung nicht ausreichend

Eine weitere Voraussetzung ist, dass die zu besprechenden Bilddaten bei allen Teilnehmern zum Zeitpunkt der Online-Konsenskonferenz vorliegen. Ein bloßes Spiegeln der Bildschirminhalte, wie es zum Beispiel bei Besprechungen über TeamViewer oder Zoom möglich und üblich ist, ist nicht zulässig.

Das Vorgehen mit dem JiveX Mammo Report Manager ist darum wie folgt: Der programmverantwortliche Arzt (PVA) startet das System, die teilnehmenden Befunderinnen und Befunder in ihren Praxen erhalten eine Liste der verfügbaren Online-Konferenzen und treten der richtigen Konferenz bei. Alle Teilnehmer der Konferenz werden entsprechend den organisatorischen Vorgaben der KBV dokumentiert. Innerhalb der virtuellen Konferenz stellt der PVA über den Report Manager eine zuvor erstellte Liste mit allen zu besprechenden Fällen zur Verfügung. Beim Aufruf eines Falles werden die Mammographieaufnahmen allen Teilnehmern auf die gleiche Art und Weise dargestellt.

Das bedeutet, dass Fensterwerte, Zooming sowie alle anderen Einstellungen eines Hängeprotokolls bei allen Teilnehmern identisch angewendet werden, damit der Bildeindruck für alle Befunder gleich ist. Befunde aus der Erst- und Zweitbefundung lassen sich, gesteuert vom PVA, ein- und ausblenden, neu hinzufügen oder, bei Bedarf, verändern. Solche Anpassungen werden ebenfalls an alle Teilnehmer der Konferenz übertragen. Auch die Teilnehmer haben die Möglichkeit, Annotationen, Distanzmessungen oder Markierungen vorzunehmen – und auch diese Änderungen werden an alle Konferenzteilnehmer übertragen. Wirklich praktisch: Alle Ergebnisse der Konsensuskonferenz werden nach Abschluss eines Falles wie gewohnt automatisch an die Mammographie-Informationssysteme (Mammasoft / MaSc) übermittelt.
 
„Mit der geplanten Lösung wird es möglich sein, die Konsensuskonferenz nach den Vorgaben der KBV auch online durchzuführen. Das erleichtert einerseits dem PVA die Organisation von Konsensuskonferenzen. Andererseits entzerrt es den Arbeitsalltag der Teilnehmer, weil sie auf lange Anfahrtszeiten verzichten können – und somit viel Zeit und bares Geld sparen“.

 

Dr. Janine Stucke-Ring
„Wir beschäftigen uns schon seit Jahren mit diesem Thema und haben zusammen mit Anwendern aus dem Mammographie-Screening einen funktionsfähigen Prototypen entwickelt, der nun in die Marktreife überführt wird. Die Zustimmung zur Online-Konsensuskonferenz ist ein wichtiger Schritt hin zu einem vernetzten Arbeiten in der Medizin. Wir sind froh, hierfür bald eine ausgereifte und sichere technische Lösung liefern zu können.“

Dr. Janine Stucke-Ring

Produktmanagerin Radiologie bei VISUS

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Konsensuskonferenz zur Befundung von Mammographieaufnahmen kann künftig auch online erfolgen. Hierfür wurde der Absatz 1 in § 11 „Durchführung der Konsensuskonferenz“ entsprechend angepasst. Ein neuer Anhang 14 regelt die organisatorischen und apparativen Vorgaben für die Durchführung von Online-Konsensuskonferenzen.
Einen Überblick über die gesetzlichen Änderungen finden Sie hier.

Die neuen Regeln wirken rückwirkend zum 1. Juni 2020.

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