Interoperabilität 2025

Endlich: Die führenden Industrieverbände und Institutionen im E-Health Bereich haben sich gemeinsam für eine verbindliche Zusammenarbeit aller Stakeholder zur Erarbeitung interoperabler Lösungen im deutschen Gesundheitswesen ausgesprochen. Damit senden sie ein wichtiges Signal Richtung Politik. Von einer Umsetzung dieses Vorschlags hängt auch eine erfolgreiche und pünktliche Umsetzung weiterer TI-Anwendungen und die erfolgreiche Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab. Es ist ja schließlich kein Geheimnis, dass die ePA und auch die spezifizierten MIOs (Medizinische Informationsobjekte) der KBV noch längst nicht perfekt sind.

Was ist das Besondere?

Die Arbeit an der ePA, die zum 1. Januar 2021 an den Start gehen soll, und anderen Anwendungen der Telematikinfrastruktur, wie dem eRezept oder der Spezifizierung der MIOs, hat eines sehr eindrücklich gezeigt: Das Erarbeiten und Festlegen der technischen Spezifikationen und Anforderungen zur Umsetzung funktioniert nur, wenn Vertreter aller notwendigen Parteien zusammenarbeiten. Nicht zuletzt aufgrund dieser Erfahrungen sind wir bei VISUS große Unterstützer der Initiative „Interoperabilität 2025“, die eine feste organisatorische Struktur für die Schaffung interoperabler Lösungen im Gesundheitswesen fordert.

„Interoperabilität 2025“ ist ein zweiteiliges Positionspapier, das von den vier Akteuren health innovation hub (hih), der gematik GmbH, dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (Bitkom) und dem Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg e.V.)  gemeinsam verfasst wurde. Allein die Tatsache, dass sich diese vier Akteure auf eine gemeinsame Position einigen konnten, ist eine kleine Sensation. 

Die konstruktive Zusammenarbeit an dem Papier zeigt, dass ein neuer Geist in Bezug auf die Digitalisierung des Gesundheitswesens weht. Ein Geist des schnellen und erfolgreichen Machens. Für uns bei VISUS ist dieses neue Mindset ein Segen, weil es endlich die Möglichkeit öffnet, wirklich gute Lösungen für das Gesundheitssystem und seine Akteure zu entwickeln.

Darum geht's bei „Interoperabilität 2025“

Das Papier teilt sich in zwei Teile. Teil A des Positionspapiers wurde bereits fertiggestellt und richtet sich an politische Organisationen, besonders natürlich an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Teil B wird sich etwas ausführlicher mit den geforderten Prozessen und Strukturen befassen und soll über offizielle Abstimmungsprozess und über das Interoperabilitätsforum abgestimmt werden. Dabei stehen eine möglichst hohe Zusammenarbeit und Transparenz im Vordergrund. 
Sollten Sie Interesse an der Mitarbeit und Kommentierung haben, finden Sie hier weitere Informationen.

Der bereits veröffentlichte Teil A beinhaltet kurz gesagt die Aufforderung an die Politik, mit einem strukturellen Neuanfang die Interoperabilitätsbemühungen der letzten Jahre zum Erfolg zu führen. Folgende Umsetzung wird vorgeschlagen:

  1. Einsetzen einer Koordinationsinstanz, die für Information, Transparenz und Beratung sorgt. Das Papier empfiehlt hierfür die gematik.
  2. Bestellen eines E-Health-Komitees, das aus maximal 15 Expertinnen und Experten aus den Bereichen Wissenschaft, Industrie, Versorgung, Patienten, Standardisierung usw. zusammengesetzt wird. Das E-Health-Komitee soll u.a. Ministerien und Regierungen beraten und Wege zur Sicherstellung der Interoperabilität bei bestimmten Fragestellungen aufzeigen und beschließen.
  3. Aufbau eines Pools von Expertinnen und Experten, aus dem die Koordinationsinstanz und das E-Health-Komitee bei bestimmten Fragestellungen Personen auswählen und einbinden können.

Neben diesen neu zu schaffenden Strukturen ist ein weiteres, hochrangiges Ziel die Erhöhung der Transparenz und die Gewährleistung der Kommunikation zwischen verschiedenen Stakeholdern.

Praktische Umsetzung

Das skizzierte Vorgehen kommt immer dann zum Einsatz, wenn der Gesetzgeber interoperable Lösungen für das Gesundheitswesen verlangt. Bisher war die Vorgehensweise so, dass zumeist ausschließlich eine Organisation – zum Beispiel die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) – mit der Erarbeitung von Spezifikationen betraut wurde. Ob und welche Experten aus anderen Bereichen in die Arbeit eingebunden wurden, oblag dann der jeweils benannten Stelle.

Damit soll endlich Schluss sein. Auch, damit die Diskussion darüber, wer welche Spezifikationen erarbeitet nicht jedes Mal aufs Neue geführt werden muss, einheitliche Tools und Vorgehensweisen verwendet werden und die Transparenz in den Prozessen bis zur Fertigstellung einer Spezifikation garantiert wird. Wir als VISUS und ich ganz persönlich hoffe, dass die Vorschläge aus „Interoperabilität 2025“ bald Realität werden – und auch wir unsere Expertise in Sachen Standards als Experten in die Entwicklung einbringen können.

Um nicht weiter den Glauben an ein erfolgreiches digitales Gesundheitswesen in Deutschland und die Akzeptanz der erarbeiteten Spezifikationen zu verlieren, gilt es jetzt, den Vorschlag schnellstmöglich einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, zu diskutieren und dann hoffentlich bald in die Praxis umzusetzen.

Hier gelangen Sie zu dem Strategiepapier.

Sven Lüttmann - VISUS
"Wir als VISUS und ich ganz persönlich hoffe, dass die Vorschläge aus 'Interoperabilität 2025' bald Realität werden."

Sven Lüttmann

Produktmanager


 

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So wird die ePA ein Erfolg

In die Ausgestaltung der TI-Anwendungen, etwa der ePA, müssen endlich alle Stakeholder einbezogen werden – von den Fachgesellschaften über Patientenvereinigungen bis zu den Berufsverbänden wie dem bvitg.