Elektronische Patientenakte: bvitg gibt Empfehlung

  • Elektronische Patientenakte: bvitg gibt Empfehlung

Bis Ende des Jahres ist die gematik gefordert, eine Spezifikation für die Etablierung einer einheitlichen elektronischen Patientenakte (ePA) vorzulegen. Der bvitg hat schon einmal vorgelegt und eine Empfehlung verfasst, mittels welcher Standards/Profile eine solche Akte aufgebaut und die Ansprüche an die Interoperabilität erfüllt werden können. Mit dieser Empfehlung möchte die Arbeitsgruppe einen wichtigen Diskussionsbeitrag leisten.

Insgesamt waren 24 Gesundheits-IT Unternehmen aus Deutschland und Österreich Teil der Projektgruppe „Aktenschnittstelle“ des bvitg, darunter auch VISUS. Ziel der Projektgruppe war es, eine Empfehlung in Richtung gematik zu entwickeln, um die Interoperabilität bei der Anbindung von Gesundheits-, Patienten- und Fallakten mit den primären Systemen der medizinischen Leistungserbringer sicherzustellen.

„Den Auftrag der gematik, bis Ende 2018 eine Spezifikation für eine nationale Patientenakte vorzulegen, haben die Mitgliedsunternehmen des bvitg als Anlass genommen, um zu erarbeiten, wie die Kommunikation technisch bestenfalls gestaltet werden sollte. Als Basis hierfür haben wir u.a. das IHE-XDS Profil herangezogen, welches bereits in anderen nationalen Lösungen zum Beispiel in Österreich, der Schweiz oder Finnland zum Einsatz kommt“, erklärt Sven Lüttmann, Systemingenieur XDS, der für VISUS an der Projektgruppe teilnahm.

Im Fokus der Gruppe standen konkrete Anwendungsfälle, anhand derer die einzelnen Standards und IHE Profile überprüft und festgehalten wurden. „Für die Industrieunternehmen der Arbeitsgruppe ist es wichtig, dass wir für eine deutsche elektronische Patientenakte (ePA) das Rad nicht komplett neu erfinden, sondern auf Standards setzen können, die auch in anderen Ländern verwendet werden. Nur so können wir sicherstellen, dass wir unsere Systeme kontinuierlich analog den Anforderungen mit geballter Kraft weiterentwickeln können. Dass das IHE-XDS Profil eine Lösung für die Anforderungen an eine nationale Patientenakte bereithält, wurde bereits unter Beweis gestellt. Wir halten es für notwendig, dass Deutschland hier einen ähnlichen Weg einschlägt und keine Sonderrolle übernimmt“, so Sven Lüttmann.  

Die komplette Empfehlung der bvitg Projektgruppe finden Sie hier.