MD-Kommunikation: Frist läuft ab

  • MD-Kommunikation: Frist läuft ab

Ab dem 1. Juli 2022 stellen die Medizinischen Dienste endgültig auf die digitale Kommunikation über die Plattform LE-Portal bzw. MD Connect um. Gesundheitseinrichtungen, die das JiveX Healthcare Content Management (HCM) bzw. das JiveX MD Portal nutzen, sind für diesen Stichtag bereits gerüstet. Alle anderen sollten rasch reagieren.

Bei der Frist zum 1. Juli 2022 geht es einerseits um die notwendige Registrierung im LE-Portal. Andererseits müssen die Dokumente ab dem 1. Juli 2022 auch in einem bestimmten Klassifizierungsraster übermittelt werden. Konkret heißt das: Krankenhäuser können bei der Dokumentenübermittlung die Dokumentenklassifizierung gemäß Anhang 1 der Anlage 1 ab dem 1. Juli 2022 übertragen. Mindestens haben sie aber die Unterlagen in die vier bekannten Kategorien (Krankenhausberichte, Kurve, Pflege- oder Arzt-Doku, technische/Labor-Befunde und zusätzliche Unterlagen) einzuordnen. Spätestens ab dem 1. Januar 2024 ist dieses vereinfachte Vorgehen aber nicht mehr möglich und die Dokumente müssen einem der fast 100 vorgegebenen Dokumententypen zugeordnet werden.

Mit JiveX auf der sicheren Seite

Nutzerinnen und Nutzer des JiveX HCM und im speziellen die des JiveX MD Portals sind für beide Szenarien gerüstet – auch für die Umstellung auf die geforderte Datenklassifizierung. Denn die Nutzung unterschiedlicher Klassifikationen, wie die des IHE-Aktenplans oder der konsolidierten Dokumentenliste (KDL), wurde bei der Entwicklung des JiveX MD Portals von Beginn an mitgedacht. Darum ist eine generelle Umstellung des krankenhauseigenen Aktenplans nicht notwendig.


 

Update zum Thema der elektronischen-Vorgangsübermittlungs-Vereinbarung, Stand 07.07.2022:

Zum 1. Juli 2022 sollte gemäß der Vereinbarung § 17c Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 KHG die ausschließlich elektronische Datenübermittlung zwischen Krankenhäusern und Medizinischen Diensten starten. Laut vielfältiger deutschlandweiter Rückmeldungen konnte zum vorgesehenen Start des 1. Julis 2022 kein flächendeckender Start in der Praxis (sowohl von Krankenhäusern als auch MD-seitig) umgesetzt werden.

Daher gibt es folgende kurzfristige Anpassungen der oben genannten eVV:

  • Der Pilotbetrieb, der zu Juli geendet wäre, wird offiziell bis zum 31.12.2022 verlängert
    • Das bedeutet, dass Krankenhäuser Dokumente mindestens den vier Kategorien zuordnen müssen 
    • Die bisherigen, auf Landesebene stattfindenden, Übermittlungsverfahren der MD können bis dahin fortgesetzt werden
  • Der 1.1.2023 ist ein neuer Stichtag: Ab hier ist die Umsetzung der Vorgaben der aktuellen eVV-Verfassung Pflicht für alle Krankenhäuser
  • Die Zusammenfassung mehrerer Dokumente des gleichen Dokumententyps wird ermöglicht (bisher mussten die Dokumente einzeln zur Fallüberprüfung dem MD zur Verfügung gestellt werden)

 

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