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  • Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) VISUS VIEW 21

Im September 2020 hat der Bundestag das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) verabschiedet – und damit 4,3 Mrd. Euro Fördergelder für die Digitalisierung von Krankenhäusern auf den Weg gebracht. Ein Fokus der Förderung liegt auf der intra- und intersektoralen Vernetzung und Kommunikation medizinischer Daten – einem Spezialgebiet von VISUS. Entsprechend aussichtsreich für eine Förderung dürften Projekte auf Basis von JiveX Produkten sein. Gemeinsam mit den Krankenhäusern erarbeiten wir erfolgsversprechende Konzepte und bearbeiten den Förderantrag.

Allerdings: Eine Garantie für eine Förderung gibt es nicht, Anträge können begründungslos abgelehnt werden. Umso wichtiger scheint es, die im Antrag stehenden Projekte möglichst präzise auf die gesetzliche Grundlage und die gesellschaftlichen Erfordernisse (beispielsweise auch die, die mit der Einführung der ePA 2021 verbunden sind) zuzuschneiden. 

Fakten rund um das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

  • Förderanträge sollen ab Mitte November digital verfügbar sein.
  • Die Antragsfrist läuft bis zum 31. Dezember 2021. Ab Januar 2021 können sich IT-Dienstleister für die Antragserstellung schulen lassen.
  • Der Antrag muss beim jeweiligen Bundesland gestellt werden.
  • Der Bund stellt 3 Mrd. Euro zur Verfügung, eine weitere Förderung von 1,3 Mrd. Euro kann über die Länder erfolgen (oder über die Krankenhäuser selbst).
  • Mindestens 15 Prozent der Fördersumme müssen in Maßnahmen der IT-Sicherheit fließen.

Gefördert wird: Konsolidieren und Kommunizieren

Um eine Förderung überhaupt zu ermöglichen, musste das bestehende Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) geändert werden. Die Änderungen ziehen die Leitplanken für die Fördermöglichkeiten. §14 Krankenhauszukunftsfonds und §19 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) zeigen auf, welche Ziele der Gesetzgeber mit der finanziellen Unterstützung erfüllt sehen will. §14a etwa definiert den Zweck der Förderung, der unter anderem (Absatz 2) darin besteht, eine „digitale Infrastruktur zur Förderung der internen, intersektoralen und sektorenübergreifenden Versorgung von Patientinnen und Patienten aufzubauen, insbesondere, um die Ablauforganisation, Dokumentation und Kommunikation zu digitalisieren (...).

Diese Anforderungen erfüllen wir mit JiveX Healthcare Content Management (HCM), das medizinische Daten in Krankenhäusern so zusammenführt, dass sie überhaupt erst verfügbar gemacht werden können. Und mit JiveX Healthcare Connect, das über die notwendigen Werkzeuge zur intersektoralen und sektorenübergreifenden Kommunikation verfügt.

Sie haben Fragen zum Förderantrag?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Ich willige ein, dass mir die VISUS Health IT GmbH per E-Mail Informationen zu weiteren Zwecken der Werbung und Produktinformation übersenden darf. Ich kann die Einwilligung jederzeit per E-Mail an marketing@visus.com oder per Brief an VISUS Health IT GmbH, Abteilung Marketing, Gesundheitscampus-Süd 15 in 44801 Bochum widerrufen.

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JiveX HCM und JiveX Connect als Basis für Förderung

Welche Vorhaben konkret gefördert werden, definiert §19 der KrankenhausstrukturfondsVerordnung. Aus VISUS Sicht sind hier die Absätze 2, 9 und 10 interessant. Diese drei Absätze definieren ganz eindeutig Anwendungsfälle, die mit JiveX HCM und JiveX Healthcare Connect bedient werden können – und die übrigens auch den Anforderungen, die mit der ePA 2021 einhergehen, gerecht werden.

§19 KrankenhausstrukturfondsVerordnung (2)

Gefördert wird „die Einrichtung von Patientenportalen für ein digitales Aufnahmeund Entlassmanagement, die einen digitalen Informationsaustausch zwischen den Leistungserbringern und den Leistungsempfängern sowie zwischen den Leistungserbringern, den Pflege- oder Rehabilitationseinrichtungen und den Kostenträgern vor, während und nach der Behandlung im Krankenhaus ermöglichen“

JiveX Healthcare Connect bietet eine Portallösung, die den Austausch zwischen Leistungserbringern, Nachbehandlern und Kostenträgern ermöglicht. Die Werkzeuge von JiveX Healthcare Connect gehen sogar darüber hinaus: Mittels Connect Link Share können Daten in digitaler Form direkt mit dem Patienten oder mit Patientenakten geteilt werden. 

§19 KrankenhausstrukturfondsVerordnung (9)

Gefördert wird „die Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung informationstechnischer, kommunikationstechnischer und robotikbasierter Anlagen, Systeme oder Verfahren oder räumlicher Maßnahmen, die erforderlich sind, um telemedizinische Netzwerkstrukturen zwischen Krankenhäusern oder zwischen Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen aufzubauen und den Einsatz telemedizinischer Verfahren in der stationären Versorgung von Patientinnen und Patienten zu ermöglichen“. Für den Aufbau telemedizinischer Netzwerkstrukturen ist zunächst einmal die Konsolidierung medizinischer Daten innerhalb eines Systems notwendig und – damit verbunden – bestenfalls die Umwandlung vieler Spezialformate in einige wenige anerkannte Formate.

Nur so können Krankenhäuser sicherstellen, dass die bereitgestellten Daten über telemedizinische Netzwerkstrukturen auch wirklich vom Empfänger eingesehen und gelesen werden können. Diese Aufgabe übernimmt das JiveX HCM, das in der Lage ist, alle medizinischen Daten eines Krankenhauses zu sammeln, in etablierte Standardformate umzuwandeln und so für die Weitergabe vorzubereiten. 

§19 KrankenhausstrukturfondsVerordnung (10)

Gefördert wird „die Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung informationstechnischer oder kommunikationstechnischer Anlagen, Systeme oder Verfahren, um die nach dem Stand der Technik angemessenen organisatorischen und technischen Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, der Integrität und der Vertraulichkeit der informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse des Krankenhausträgers zu treffen, die für die Funktionsfähigkeit des jeweiligen Krankenhauses und die Sicherheit der verarbeiteten Patienteninformationen maßgeblich sind, wenn das Vorhaben nicht nach §12a Absatz 1 Satz 4 Nummer 3 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes in Verbindung mit § 11 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a förderfähig ist“

Auch hier kommt das JiveX HCM zum Einsatz. Denn die Konsolidierung aller medizinischen Daten innerhalb des HCM und die Speicherung dieser Daten stellen sozusagen ein Backup aller Subsysteme eines Krankenhauses dar. Es gibt ein Problem mit der Software in der Endoskopie? JiveX HCM verfügt über eine Kopie und auch über eine Möglichkeit, die Bewegtbilder über den JiveX Viewer anzuschauen.

Welche Anwendungsfälle für einen Förderantrag geeignet sind, muss von Krankenhaus zu Krankenhaus entschieden werden. Unsere Mitarbeiter, die die Schulung zur Antragstellung durchlaufen, stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite und erarbeiten gemeinsam mit Interessenten ein Konzept.