Krankenhauszukunftsgesetz: Eine gigantische Chance

  • Prof. Dr. Jörg Debatin - Chairman des Health Innovation Hubs

Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHGZ) ist ein absolutes Novum in der Gesundheitspolitik: Erstmals greift der Bund aktiv in die Investitionsfinanzierung der föderal gesteuerten Krankenhäuser ein. Zwar füllen auch die Bundesländer den Fördertopf mit 1,3 Mrd. Euro, der Löwenanteil von 3 Mrd. Euro kommt allerdings vom Bund. Entsprechend groß sind die Erwartungen. Die von den Krankenhäusern in Bezug auf möglichst hohe Förderbeträge. Und die vom Bundesgesundheitsministerium in Bezug auf möglichst hohe Digitalisierungsgrade.

Ob und wie das KHZG alle Erwartungen bedienen kann und warum die Digitalisierung erst jetzt in den Fokus rückte, fragen wir Prof. Dr. Jörg Debatin, Chairman des Health Innovation Hubs (hih) des Gesundheitsministeriums und von Haus aus Radiologe.

Welche Motivation steht hinter dem KHZG und warum brauchte es erst eine Pandemie, um zu erkennen, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens einen ordentlichen Anschub braucht?

Die Erkenntnis und die Motivation für stärkere Anreize zur Digitalisierung im Gesundheitswesen gab es zum Glück schon seit Anfang dieser Legislatur. Das Virus hat den Bedarf aber sicherlich noch einmal unterstrichen und vor allem auch den Blick auf die Krankenhäuser gelenkt. Denn tatsächlich fokussierten sich die ersten starken Digitalisierungsakzente mit ePA, eRezept oder DIGA auf Rezept auf den ambulanten Bereich. Der Fairness halber muss aber angemerkt werden, dass der Bund für die Ausstattung der Krankenhäuser gar nicht zuständig ist. Gleichwohl ist allen politisch Beteiligten klar, dass eine umfassende Digitalisierungsstrategie für Deutschland nur aufgeht, wenn auch die Krankenhäuser ihre Hausaufgaben machen. Darum gab es schon vor Corona recht konkrete Überlegungen, die Krankenhäuser auch finanziell zu unterstützen – diese haben durch Corona noch einmal ordentlich Rückenwind bekommen. Und das Virus hat vielleicht auch dazu beigetragen, dass der Förderbetrag höher ausgefallen ist, als ursprünglich geplant.

Nach welchen Kriterien wurden die Förderbereiche definiert? Was ist der Referenzrahmen für die Vergabe der Fördergelder?

  • Health Innovation Hubs Grafik

Das Besondere an diesem Gesetz ist, dass es nicht nur einen groben Rahmen vorgibt, sondern sehr konkret auf die Inhalte eingeht, die gefördert werden sollen. Die Auswahl dieser Inhalte orientiert sich an möglichen Verbesserungspotenzialen der Patientenversorgung bezüglich Qualität und Outcome. Grob lassen sich drei Bereiche definieren: Neben den baulichen Aspekten geht es um die Digitalisierung innerhalb der einzelnen Krankenhäuser und die digitale Vernetzung der Krankenhäuser untereinander. Um sicherzustellen, dass die Krankenhäuser wichtige interne Prozesse wirklich digitalisieren, hat sich der Gesetzgeber eine Doppelstrategie einfallen lassen: Neben einer finanziellen Incentivierung durch die Förderung von Digitalisierungsprojekten in einer nie dagewesenen Größenordnung sieht das Gesetz eine Sanktionierung der Krankenhäuser vor, die 2025 immer noch nicht digital arbeiten. Der vorgesehene Malus ist mit 2 Prozent der Gesamteinnahmen durchaus spürbar. Es wird also eine Balance geschaffen aus notwendiger Hilfestellung mit sub-stanziellen Mitteln und Sanktionierungen für die Krankenhäuser, die die Vorteile der Digitalisierung für Patienten und Personal nicht realisieren.

Was ist denn der Maßstab für den digitalen Status quo und der für die Zielerreichung, anhand dessen dann Sanktionierungen stattfinden?

Vorgesehen ist, dass im Juni 2021 eine Erhebung des Digitalisierungsgrads in allen deutschen Krankenhäusern durchgeführt wird. Das wird auf einem Self Assessment beruhen, aber nach einem vorgegebenen Schema. Im Juni 2023 wird diese Erhebung dann wiederholt. Dieses Vorgehen hat einmal den Vorteil, dass der Gesetzgeber beurteilen kann, ob die bereitgestellten Fördermittel wirklich zu einer messbaren Verbesserung geführt haben. Als Steuerzahler halte ich das schon mal für eine gute Idee. Es hat aber auch den Vorteil, dass die Daten aus der zweiten Auswertung im Sommer 2023 auch als Basis dafür genommen werden, um die Krankenhäuser zu identifizieren, die mit einer Pönale rechnen müssen. Aktuell wird im Rahmen einer Förderrichtlinie erarbeitet, wie die Klassenziele der einzelnen Digitalisierungsthemen inhaltlich aussehen werden. Darüber wird es sicherlich bald mehr Klarheit geben.

Von wem wird die Messung der Digitalisierungsgrade durchgeführt?

Das steht noch nicht fest. Aktuell läuft eine Ausschreibung, im Rahmen derer sich kompetente Unternehmen und Organisationen um diese Aufgabe bewerben können.

Wie erfolgt denn die Verteilung der Fördermittel?

Der Königsteiner Schlüssel definiert die Verteilung der Fördergelder auf die einzelnen Bundesländer. Beruhend auf einer möglichst umfassenden Analyse schicken die Krankenhäuser eine Bedarfsmeldung an das jeweilige Landesministerium. Dieses prüft die Meldungen, und wandelt sie gegebenenfalls in Anträge an das Bundesamt für soziale Sicherung um. Hier wird dann letztlich entschieden, ob ein Projekt gefördert wird. Die Länder spielen in diesem Prozess also eine ganz zentrale Rolle. Das ist auch sinnvoll, damit keine Projekte in Häusern gefördert werden, die von Ländern bei der nächsten Planung vom Netz genommen werden. Das Krankenhaus ist dann also von der Landessteuerung abhängig. Und dann folgt die Freigabe vom Bund.

Wie beurteilen Sie persönlich das KHZG – sowohl als Leiter des hih als auch als klinischer Radiologe?

Das ist eine gigantische Chance für die Kliniken. Es geht ja nicht nur darum, Geld einzustreichen. Es geht um Prozesse, die mit diesem Geld verändert werden sollen. Und das hat zur Folge, dass es für die Krankenhäuser richtig viel zu tun geben wird, gerade, was strukturbildende und prozess-optimierende Maßnahmen angeht.

Aber die Arbeit ist es wert. Die Ziele sind ja keine geringeren, als die Patientenversorgung zu verbessern und gleichzeitig die Arbeit im Krankenhaus für Mitarbeiter attraktiver und wertiger zu gestalten. Und Digitalisierung hilft nun mal dabei, stupide Tätigkeiten zu minimieren, sodass Jobs anspruchsvoller und erfüllender werden. Wer diese Chance jetzt nicht beim Schopf greift, dem ist nicht zu helfen.

Sie haben Fragen zum Förderantrag?

Ein Fokus der Förderung liegt auf der intra- und intersektoralen Vernetzung und Kommunikation medizinischer Daten – einem Spezialgebiet von uns. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir erfolgsversprechende Konzepte und bearbeiten den Förderantrag.

Ich willige ein, dass mir die VISUS Health IT GmbH per E-Mail Informationen zu weiteren Zwecken der Werbung und Produktinformation übersenden darf. Ich kann die Einwilligung jederzeit per E-Mail an marketing@visus.com oder per Brief an VISUS Health IT GmbH, Abteilung Marketing, Gesundheitscampus-Süd 15 in 44801 Bochum widerrufen.

Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Datenschutzbestimmungen sowie zur Veranstaltungen.

* Pflichtfelder


VIEWtalks

Reingehört! VIEWtalks, das E-Health Gespräch von VISUS mit Meike Lerner, Guido Bötticher und Dr. Daniel Geue zum Thema KHZG.

JETZT REINHÖREN >