Zehn Fakten, die Sie über das KHZG kennen sollten

  • Zehn Fakten, die Sie über das KHZG kennen sollten

Alles Wissenswerte zum KHZG finden Sie in unseren FAQs. Die Antragstellungen für eine Förderung im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) sind in vollem Gange. Meist gemeinsam mit einem Softwareanbieter entwickeln Krankenhäuser potenzielle IT-Projekte, welche die Digitalisierung vorantreiben und mindestens einem Fördertatbestand des KHZG entsprechen. Auch unsere Mitarbeiter haben bereits zahlreiche Beratungsgespräche geführt. Obwohl jedes Projekt seine individuellen Anforderungen hat, stellen sich allen Krankenhäusern die gleichen Fragen – vor allem zu den Formalien wie Fristen, Antragstellung, Ausschreibungen etc. In diesem Blogbeitrag haben wir die häufigsten Fragen zusammengetragen und beantwortet.

1. Muss ein bewilligter Antrag ausgeschrieben werden?

Beschaffungen, die über Fördermittel finanziert werden, unterliegen den Regelungen des öffentlichen Vergaberechts. Bei Erweiterungen eines vorhandenen Systems (z.B. KIS-Erweiterung/Upgrade) kommt es auf die konkreten Leistungen an. Im Rahmen der Prüfung ob ausgeschrieben werden muss, sollte zunächst überprüft werden, ob der konkrete Beschaffungsbedarf (Leistungsumfang) von einem anderen Anbieter als dem aktuellen (KIS-) Hersteller erfüllt werden kann.

2. Kann ich in einzelnen Fördertatbeständen (FTB) auch mit mehreren Firmen einen Antrag stellen? Konkret: Können die Muss-Kriterien in einem FTB auch von unterschiedlichen Firmen bedient werden?

Ja. Es gibt keine Vorgaben dahingehend, dass der Leistungsumfang des Beschaffungsbedarfs nur von einem Hersteller geleistet werden muss. Allerdings sollten die unterschiedlichen Komponenten der Hersteller als ein Lösungskonzept verstanden und dargestellt werden.

3. Müssen die Kosten für Wartung und Betrieb der geförderten Leistung nach dem Ablauf des Förderzeitraums von 36 Monaten selbst getragen werden?

Die Förderrichtlinie enthält Regelungen der Finanzierung innerhalb des Förderzeitraums inkl. der Folgekosten der Beschaffung (Wartungsverträge, Personalkosten). Dies gilt allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum von 36 Monaten. Darüber hinaus gibt es keine weiteren Regelungen. Die laufenden Kosten tragen die Einrichtungen dann selbst – das sollte bei der Beschaffung immer mitberücksichtigt werden.

4. Kann ich Funktionen/Produkte fördern lassen, die noch „in der Pipeline“ sind und von den Herstellern erst in den kommenden Wochen/Monaten abseits von Pilotprojekten auf den Markt gebracht werden?

Dies ist stellenweise möglich und auch im Gesetz explizit so vorgesehen. Ein prominentes Beispiel ist die Anbindung der ePA. Hier ist sogar eine Zwischenlösung förderfähig, sofern sie zumindest eine Migrationsfähigkeit auf eine finale Lösung sicherstellt.

5. Welche Fristen gelten für mein Bundesland?

Es obliegt dem Land zu entscheiden, bis zu welchem Zeitpunkt eingehende Bedarfsanmeldungen geprüft werden. Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und kann erfragt werden.

6.Wie kann ich als Krankenhaus in einem Self-Assessment den eigenen Bedarf ermitteln?

Hier ist die zugehörige Förderrichtlinie sehr hilfreich, die die einzelnen Fördertatbestände in feingranulare Muss- und Kann-Kriterien ausformuliert. Aus diesen lässt sich sicherlich eine Matrix erstellen, die jeden Bereich im Ist-Zustand beleuchtet. Daraus lässt sich ein entsprechender Förderbedarf ableiten.

7. Wie hängen die FTB zusammen, gibt es eine Gewichtung aus Sicht des BMG oder sind alle Projekte gleich förderfähig?

Das Gesetz sieht explizit keine Gewichtung oder Priorisierung vor. Es ist eher als Obermenge der sinnvollen Aktivitäten im Bereich Digitalisierung zu betrachten. Insofern obliegt den Krankenhäusern selbst die Entscheidung, welchen Bereich sie fördern lassen wollen.

8. Beziehen sich die 15 Prozent Kosten, die für IT-Sicherheit aufgewendet werden müssen, auf alle Projekte oder pro Projekt?

Der mindestens 15 prozentige Anteil der IT-Sicherheit gilt explizit für jeden geförderten Tatbestand und ist für jeden separat zu erfüllen. Ausgenommen davon ist lediglich Fördertatbestand 10, in dem es zu 100% um IT-Sicherheit geht.

9. Wie genau findet zukünftig die Reifegradmessung statt?

In welcher Form die Reifegradmessung stattfinden wird, ist aktuell noch nicht entschieden. Für die Entwicklung des Verfahrens einer wissenschaftlichen Auswertung läuft aktuell eine EU-weite Ausschreibung.

10. Sind Projekte förderfähig, die bestehende Systeme erweitern (statt Neubeschaffung)?

Die Förderungsfähigkeit eines Projekts ergibt sich aus § 19 Absatz 1 Satz 1 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV). Demnach kann es sich um eine Erweiterung des vorhandenen Systems (z.B. KIS) oder aber auch eine Neubeschaffung handeln.


Weitere Antworten zum KHZG gibt das Bundesgesundheitsministerium.

Unsere KHZG-Experten helfen Ihnen weiter

Die zehn Fragen und Antworten wurden von Kai Jessen, Senior Sales Manager bei VISUS, und Christian Wolf, Sales Manager Healthcare Content Management bei VISUS, zusammengestellt und beantwortet. Die beiden haben schon zahlreiche Kliniken mit Blick auf das KHZG beraten und entsprechende Erfahrungen gesammelt.

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